1 keine rechtswidrigen inhalte oder verstöße gegen moralische grundsätze!
verleumdungen und drohungen, rassistische, sexistische, gewalttätige, politisch oder religiös extremistische, diskriminierende oder andere regelwidrige äußerungen, fotos oder videos, die andere personen verletzen, sind verboten.
dazu zählen auch nacktaufnahmen, pornografische oder gewaltverherrlichende inhalte und symbole oder abbildungen von opfern aus gewaltverbrechen.
zur veröffentlichung absolut unzulässige inhalte sind daher insbesondere:
- propagandamittel und kennzeichen verfassungswidriger organisationen (§§ 86, 86a stgb, §4 abs. 1 nr. 1 und 2 jmstv)
- volksverhetzung und auschwitzlüge (§ 130 stgb, § 4 abs. 1 nr. 3 und 4 jmstv)
- gewaltdarstellungen (§ 131 stgb, § 4 abs. 1nr. 5 jmstv)
- auffordern oder anleiten zu straftaten (§§ 111, 126, 130 a stgb, § 4 abs. 1 nr. 6 jmstv)
- kriegsverherrlichende inhalte (§ 4 abs. 1 nr. 7 jmstv)
- verletzungen der menschenwürde (§ 4 abs. 1 nr. 8 jmstv)
- erotografische darstellungen minderjähriger (§ 4 abs. 1 nr. 9 jmstv)
- kinder-, tier- und gewaltpornografie (§ 184d i.v.m. §§184a, 184b, 184c stgb, § 4 abs. 1 nr. 9 und 10 jmstv)
- in sonstiger weise pornografische inhalte oder inhalte, welche die entwicklung von kindern und jugendlichen oder deren erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen persönlichkeit gefährden (§ 4 abs. 2 jmstv sowie § 5 jmstv)
- § 185 stgb beleidigung
- § 186 stgb üble nachrede
- § 187 stgb verleumdung
- § 188 stgb üble nachrede und verleumdung gegen personen des politischen lebens
- inhalte mit radikaler politischer oder radikaler religiöser auffassung